Produkt

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Optional wählbar

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste

Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde speziell für das Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege entwickelt. Sie schützt ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser dann, wenn die allgemeine Betriebshaftpflicht nicht greift, wie z.B. im Falle eines Beratungsfehlers, bei Fehlern im Abrechnungsverkehr mit Soezialversicherungsträgern (Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) oder einer falschen Auskunft, Begutachtung oder Veröffentlichung, aus dem schnell ein "echter" Vermögensschaden entstehen kann.

Vorteile der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)

  • Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
  • Versicherungsschutz auch bei Eigenschäden
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall
Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Pflegedienst-POLICE
VERSICHERTES RISIKO  
Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt ein, wenn ein berufliches Versehen (z.B. unwissentlich falsche(r) Beratung, Rat oder Auskunft) einen Schaden am Vermögen eines Dritten verursacht und ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Darüber hinaus leistet sie auch bei entstandenen Eigenschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert jedoch keine Personen- oder Sachschäden ab.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste & Betreuungsdienste
Versicherungssumme Selbstbeteiligung Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer
100.000 € Ohne Selbstbehalt auf Anfrage
150.000 €   auf Anfrage
200.000 €   auf Anfrage
250.000 €   auf Anfrage