Produkt

BDAE Versicherung

BDAE (EXPAT GERMANY) Krankenversicherung

Krankenversicherung

ab
75,00 €
pro Monat

Fragen zu dieser Krankenversicherung?

Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)

Versicherbarer Personenkreis:
Ausländer in Deutschland, EU, Schengen-Ländern
Produkt:
Reise-Krankenversicherung
Schengen-Visum
erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
Maximale Versicherungsdauer:
bis 5 Jahre
Geltungsbereich:
Gültig für DE + EU + Schengen Staaten
Höchstversicherbares Alter:
bis 66 Jahre
Tarifvarianten:
BASIS / PLUS
Optionale Zusatzleistungen:
Mehrleistungen über Tarif PLUS
Selbstbeteiligung Krankenversicherung:
ohne Selbstbehalt
Heimaturlaubschutz bei Reiseunterbrechung:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte im Heimatland besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr.
Abschlussfrist:
innerhalb von 31 Tagen nach Einreise
Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann jederzeit vom Versicherungsberechtigten gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per SEPA-Basislastschriftverfahren (nur dt. Konto) bzw. Kreditkarte
Mindestprämie:
keine Mindestprämie
Leistungen im Überblick EXPAT GERMANY
REISE-KRANKENVERSICHERUNG BASIS
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Ambulante Behandlungen 100%
stationäre Behandlungen 100%
Arznei-, Verband- und Heilmittel 100%
zahnmedizinische Behandlungen 100%
Krankentransport 100%
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu 250.000 €
Überführung im Todesfall bis zu 10.000 €
medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen
Optional
ZUSATZ-MODUL PLUS
Zahnersatz 60%
Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung und deren Reparaturkosten pro Versicherungsjahr bis 80%, max. 1.000 €
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen 100%
Sehhilfen pro Versicherungsjahr 50 €
Zusätzliche Leistungen zu den individuellen Vertragsleistungen
Versicherungsschutz im Heimatland möglich
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer)
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung
Tarif für Tarif Reisedauer Alter Selbstbehalt Monatsbeitrag Geltungsbereich
Einzelperson EXPAT GERMANY BASIS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 75,00 € Deutschland, EU sowie Schengen-Raum
Einzelperson
(Zusatz-Modul)
EXPAT GERMANY PLUS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 40,00 €


Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT GERMANY BASIS das Zusatz-Modul EXPAT GERMANY PLUS.

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann für versicherte Personen jederzeit vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.

Versicherbarer Personenkreis:

Versicherungsberechtigte natürliche Personen oder von versicherungsberechtigten juristischen Personen gemeldete natürliche Personen und jeweils deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gemäß der VB Teil I, § 1 gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre.

Familiendefinition: Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.

Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
Personen, die in Deutschland krankenversicherungspflichtig sind, sind nicht versicherbar.
Versicherbarkeit besteht innerhalb von 31 Tagen nach der Einreise in Deutschland. Das Einreisedatum sowie das Meldedatum sind auf Verlangen nachzuweisen. Bis zu einem Jahr nach der Einreise in Deutschland besteht Versicherbarkeit, sofern eine ununterbrochene Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer nachgewiesen wird oder sofern die zu versichernden Personen ein auf eigene Kosten in Deutschland zu erstellendes ärztliches Zeugnis einreichen, welches bei Einreichung nicht älter als 14 Tage ist. Die Versicherungsnehmerin behält sich eine Risikoprüfung vor.

Geltungsbereich:
vorübergehende Aufenthalte in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie für Reisen nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte außerhalb der genannten Regionen besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf.
Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Zahlweise:
Monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. Kreditkarte.