BDAE Versicherung
BDAE (EXPAT GERMANY) Krankenversicherung
Krankenversicherung
Fragen zu dieser Krankenversicherung?
Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Versicherbarer Personenkreis:
Ausländer in Deutschland, EU, Schengen-LändernProdukt:
Reise-KrankenversicherungSchengen-Visum
erfüllt die Anforderungen für Schengen VisaMaximale Versicherungsdauer:
bis 5 JahreGeltungsbereich:
Gültig für DE + EU + Schengen StaatenHöchstversicherbares Alter:
bis 66 JahreTarifvarianten:
BASIS / PLUSOptionale Zusatzleistungen:
Mehrleistungen über Tarif PLUSSelbstbeteiligung Krankenversicherung:
ohne SelbstbehaltHeimaturlaubschutz bei Reiseunterbrechung:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte im Heimatland besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr.Abschlussfrist:
innerhalb von 31 Tagen nach EinreiseKündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann jederzeit vom Versicherungsberechtigten gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per SEPA-Basislastschriftverfahren (nur dt. Konto) bzw. KreditkarteMindestprämie:
keine MindestprämieLeistungen im Überblick | EXPAT GERMANY |
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REISE-KRANKENVERSICHERUNG | BASIS |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Ambulante Behandlungen | 100% |
stationäre Behandlungen | 100% |
Arznei-, Verband- und Heilmittel | 100% |
zahnmedizinische Behandlungen | 100% |
Krankentransport | 100% |
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu | 250.000 € |
Überführung im Todesfall bis zu | 10.000 € |
medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen | |
Optional |
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ZUSATZ-MODUL | PLUS |
Zahnersatz | 60% |
Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung und deren Reparaturkosten pro Versicherungsjahr | bis 80%, max. 1.000 € |
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen | 100% |
Sehhilfen pro Versicherungsjahr | 50 € |
Zusätzliche Leistungen zu den individuellen Vertragsleistungen |
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Versicherungsschutz im Heimatland möglich | |
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer) | |
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung |
Tarif für | Tarif | Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Monatsbeitrag | Geltungsbereich |
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Einzelperson | EXPAT GERMANY BASIS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 75,00 € | Deutschland, EU sowie Schengen-Raum |
Einzelperson (Zusatz-Modul) |
EXPAT GERMANY PLUS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 40,00 € |
Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT GERMANY BASIS das Zusatz-Modul EXPAT GERMANY PLUS.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann für versicherte Personen jederzeit vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsberechtigte natürliche Personen oder von versicherungsberechtigten juristischen Personen gemeldete natürliche Personen und jeweils deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gemäß der VB Teil I, § 1 gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre.
Familiendefinition: Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
Personen, die in Deutschland krankenversicherungspflichtig sind, sind nicht versicherbar.
Versicherbarkeit besteht innerhalb von 31 Tagen nach der Einreise in Deutschland. Das Einreisedatum sowie das Meldedatum sind auf Verlangen nachzuweisen. Bis zu einem Jahr nach der Einreise in Deutschland besteht Versicherbarkeit, sofern eine ununterbrochene Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer nachgewiesen wird oder sofern die zu versichernden Personen ein auf eigene Kosten in Deutschland zu erstellendes ärztliches Zeugnis einreichen, welches bei Einreichung nicht älter als 14 Tage ist. Die Versicherungsnehmerin behält sich eine Risikoprüfung vor.
Geltungsbereich:
vorübergehende Aufenthalte in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie für Reisen nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte außerhalb der genannten Regionen besteht Versicherungsschutz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf.
Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Zahlweise:
Monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. Kreditkarte.