Berufshaftpflicht / Ambulanter Pflegedienst
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Berufshaftpflicht / Ambulanter Pflegedienst

Berufshaftpflicht-Versicherung für ambulante Pflegedienste

DIE Pflegedienst Police  
 
Ihre Sicherheit wenn "Dritte" zu Schaden kommen ...
 
Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Personen- oder Sachschaden, müssen Sie in bestimmten Fällen die gesamte Haftung übernehmen. Aber keine Angst. Mit unserem Tarif zur Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste sind Sie hierfür allzeit optimal, zeitgemäß, günstig und preiswert geschützt.
 

Warum ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Sie so wichtig?

Sie und ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die Sie anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Da entstehen schnell hohe Schadensersatzansprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich, notwendig und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.
 

Wer ist über die Berufshaftpflicht-Versicherung versichert?

Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, der/die Inhaber/Geschäftsführer und seine Mitarbeiter.
 

Was ist in der Berufshaftpflicht-Versicherung versichert?

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes:

Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens

Für einige Personengruppen (Unternehmensleiter), bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen wir auf Anfrage eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung zur Verfügung.
 

Wann und wo sind Sie mit der Berufshaftpflicht-Versicherung versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland.
 

Welche Schadensfälle sind in der Berufshaftpflicht-Versicherung versichert?

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
 
Welche Leistungsinhalte kann mir DIE Pflegedienst-Police bieten?
 
Berufshaftpflicht-Versicherung für ambulante Pflegedienste
(häusliche Alten-/Krankenpflege)
 

Abgabe von Spritzen, Injektionen + Medikamente an zu pflegende Personen
Privathaftpflichtversicherung für den/die Inhaber /Geschäftsführer
Abhandenkommen von Schlüsseln + Codekarten
Krankentransporte + Fahrdienste für Senioren, Patienten + Behinderte
Tätigkeitschäden
Abgabe von Speisen und Getränken an zu Pflegende Personen + Besucher
Essen auf Rädern
Abhandenkommen eingebrachter Sachen (z.B. Mitarbeiter- und Patienhabe)
Bereitsstellung von Notrufsystemen
Erste-Hilfe-Leistungen (z.B. Reanimation)
Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
Vermietung von Pflegehilfsmitteln
Betriebsveranstaltungen
Vermögensschäden aufgrund Datenschutzverletzungen
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ohne Summenbegrenzung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mietsachschäden anläßlich von Geschäftsreisen
Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser
Sonstige Mietsachsschäden
Veranstaltung von Kursen für pflegende Angehörige
Be- und Endladeschäden
Auslandsschäden
Allmählichkeits- und Abwasserschäden
Umwelthaftpflicht-Basis-Deckung
Umweltschaden-Versicherung
Vorsorge
Versehensklausel
Innovationsklausel
u.v.m.

 
Besonderheiten
 
Wichtig!
 

Grundsätzlich gelten die Konditionen und Beiträge für alle Mitarbeiter des Unternehmens einheitlich. Unser Tarif sieht "keine" Unterscheidung in Vollzeit-, Teilzeit- oder Pauschalkraft vor. Gleiches gilt auch für die Frage der Injektionsberechtigung! Einzige Einschränkung: die Abgabe von Spritzen, Injektionen und Medikamenten an zu pflegende Personen darf nur auf ärztliche Anweisung und durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen!

 
Optional können folgende Zusatzrisiken mitversichert werden:

Tagespflege
Kurzzeitpflege
Betreutes Wohnen
Intensivpflege (z.B. Heimbeatmung)
Alten- und Pflegeheim

 
Deckungssumme:
3.000.000 EUR, 5.000.000 EUR oder 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden;
...100.000 EUR für Vermögensschäden
 
Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer:
 
ab 7,10 EUR je Vollzeit-Mitarbeiter (mit Injektionsberechtigung)
 
 
Expose / Leistungen
Konditionen + Beiträge
 
 
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